Herzsport in Deutschland
Herzgruppen betreuen chronisch Herzkranke im Sinne einer lebenslangen Rehabilitation am Heimatort. Dabei handelt es sich um ärztlich betreute und begleitete Selbsthilfegruppen. Die Teilnehmer erlernen die Einschätzung ihrer körperlichen Belastbarkeit, die Optimierung ihrer persönlichen Risikofaktoren (Sekundärprävention) und die Bewältigung ihrer persönlichen Behinderung durch die chronische Krankheit.
Meist einmal pro Woche werden bundesweit in rund 6.000 Herzgruppen über 100.000 Patienten betreut und angeleitet von entsprechend qualifizierten Übungsleitern und mehr als 7.000 Ärzten.
Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
Rehabilitationssport in Herzgruppen ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch (SGB) V § 43 in Verbindung mit SGB IX § 44. Die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger), haben gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) und der Deutschen Rheuma-Liga (DRL) nach Beratungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining durch eine Rahmenvereinbarung geregelt. Die aktuell gültige Fassung ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. www.dgpr.de/fileadmin/user_upload/DGPR/Leitlinien/BAR_Rahmenvereinbarung_01-01-2011.pdf
Quelle: "Die Herzgruppe am Wohnort" LAG Hamburg und LV Rheinland-Pfalz